Regeln ab 1. April 2024
WAS DU WISSEN MUSST
Das Gesetz sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Privatanbau, gemeinschaftlicher nichtkommerzieller Anbau und die kontrollierte Verbreitung von Cannabis durch Anbauverbände sind nun möglich. Das Gesetz erleichtere den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis, so die Begründung der Bundesregierung.
Das Gesetz erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu:
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Erwachsenen ist der Anbau von drei Cannabispflanzen zu Hause gestattet.
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Im öffentlichen Raum soll die Höchstgrenze bei 25 Gramm liegen.
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50 Gramm Cannabis für den Eigenverbrauchin der Zukunft.
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Die Abgabe von Cannabis an Jugendliche im Alter zwischen 18 und 21 Jahren ist in einer Menge von 30 Gramm pro Monat mit einem THC-Gehaltsgrenzwert von zehn Prozent erlaubt.
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Der Konsum von Cannabis ist in einer Schutzzone von 100 Metern rund um Anbauvereine sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportanlagen verboten.
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Sogenannte „COMMUNITY CULTIVATION ASSOCIATOINS“ dürfen maximal 500 Mitglieder haben.
Ein schrittweises Inkrafttreten der Reform ist geplant. Das Gesetz insgesamt soll am 1. April 2024 in Kraft treten. Die Regelungen für den Gemeinschaftsanbau in sogenannten Anbauverbänden sollen jedoch am 1. Juli 2024 in Kraft treten.